Bild des Monats Januar 2018

 

 

Rauchen verboten!

 

Aus Gründen der Sicherheit, aber auch zur gegenseitigen Rücksichtnahme, haben heute die Nutzer der öffentlichen Verkehrsmittel in Hamburg einige Regeln einzuhalten.

 

Es ist untersagt

·         zu rauchen oder elektronische Zigaretten zu nutzen

·         zu betteln

·         alkoholische Getränke zu konsumieren

·         Live-Musik zu machen

·         die Füße auf die Sitze zu legen

·         Fahrrad, Roller, Inline-Skates oder ähnliche Geräte zu nutzen

·         Fahrzeuge nach Signalen zum Schließen der Türen zu betreten oder zu verlassen

·         Tonwiedergabegeräte – z.B.  Smartphones oder Mediaplayer laut zu stellen.

·         der Handel und Konsum von Drogen aller Art

 

Nun hat sicherlich jeder unserer Leser seine eigenen Erfahrungen mit einzelnen Mitreisenden, die die vorstehenden Verbote nicht konsequent beachten.

 

 

Für Aufsehen sorgte das Vorhaben der HHA vor 55 Jahren, den Fahrgästen der Hamburger Straßenbahn das Rauchen zu untersagen. Einem Wunsch von 87 % der befragten  Fahrgäste folgend, erklärte die HHA mit Wirkung vom 01.01.1963 die Straßenbahn für rauchfrei. Zuvor war das Rauchen in den Beiwagen erlaubt. Die Straßenbahnwagen rüstete die HHA entsprechend um. Für Pressefotografen ein dankbares Motiv. Mit Fotos der CONTI-PRESS aus unserer Sammlung erinnern wir mit dem Bild des Monats an dieses Ereignis.

 

 

Am 17.01.1964 verkündete die HHA für die U-Bahn das Rauchverbot, das am 20.01.1964 in Kraft trat - wiederum auf Wunsch der Fahrgäste. Bei den zweiteiligen DT1- und den damals noch in der Auslieferung befindlichen DT2-Zügen waren jeweils die „B-Wagen“ für Raucher freigegeben. Bei den T-Wagenzügen fanden sich immer einzelne Raucherwagen im Zugverband. Die zur Unterscheidung von Nichtraucher- und Raucherwagen benutzte  Kennzeichnung entfiel, die als Aschenbecher dienenden Behälter verblieben. 

 

Die Hamburger S-Bahn untersagte erst zum 30.09.1973 das Rauchen in ihren Gleichstromzügen der Baureihen 470 und 471. Hiervon betroffen waren die in jedem Wagen zu findenden, abgeschlossenen Raucherabteile. Zunächst verschwanden dort die Verbindungstüren im Gang, die Raucher- und Nichtraucherbereich voneinander trennten. Erst Jahre später folgten die Trennwände, die den bisher für den Fahrgast nicht sichtbaren Großraumeindruck eines jeden S-Bahnwagens verhinderten.

 

Das Rauchen auf den Bahnsteigen von U- und S-Bahn blieb zunächst weiter erlaubt. Im November 1992 untersagte die HHA auf ihren Tunnelhaltestellen das Rauchen, die S-Bahn folgte im September 2001. Die Änderung der HVV-Beförderungsbestimmungen in 2002 erlaubte künftig bei Nichtbeachtung eine Geldbuße zu erheben. Hiervon machte die HHA ab 01.04.2003 Gebrauch. Die S-Bahn erhob bereits früher – mit einem kleinen Verfahrenstrick – Geldbußen von uneinsichtigen Fahrgästen. Seit dem 01.01.2008 gilt auch auf den oberirdischen Haltestellen von U-, S- und A-Bahn ein absolutes Rauchverbot, auch wenn dieses bis heute nicht immer beachtet wird. Neben dem Sicherheitsaspekt führte diese Beschränkung für die Fahrgäste erkennbar zu mehr Sauberkeit auf den Bahnsteigen und im Gleisbett.

 

Text: Lutz Achilles / HOV


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