Bild des Monats Januar 2018
Rauchen verboten!
Aus Gründen der Sicherheit,
aber auch zur gegenseitigen Rücksichtnahme, haben heute die Nutzer der
öffentlichen Verkehrsmittel in Hamburg einige Regeln einzuhalten.
Es ist untersagt
·
zu rauchen oder
elektronische Zigaretten zu nutzen
·
zu betteln
·
alkoholische Getränke
zu konsumieren
·
Live-Musik zu machen
·
die Füße auf die Sitze
zu legen
·
Fahrrad, Roller,
Inline-Skates oder ähnliche Geräte zu nutzen
·
Fahrzeuge nach Signalen
zum Schließen der Türen zu betreten oder zu verlassen
·
Tonwiedergabegeräte –
z.B. Smartphones oder Mediaplayer laut
zu stellen.
·
der Handel und Konsum
von Drogen aller Art
Nun
hat sicherlich jeder unserer Leser seine eigenen Erfahrungen mit einzelnen
Mitreisenden, die die vorstehenden Verbote nicht konsequent beachten.
Für
Aufsehen sorgte das Vorhaben der HHA vor 55 Jahren, den Fahrgästen der
Hamburger Straßenbahn das Rauchen zu untersagen. Einem Wunsch von 87 % der
befragten Fahrgäste folgend, erklärte
die HHA mit Wirkung vom 01.01.1963 die Straßenbahn für rauchfrei. Zuvor war das
Rauchen in den Beiwagen erlaubt. Die Straßenbahnwagen rüstete die HHA
entsprechend um. Für Pressefotografen ein dankbares Motiv. Mit Fotos der
CONTI-PRESS aus unserer Sammlung erinnern wir mit dem Bild des Monats an dieses
Ereignis.
Am
17.01.1964 verkündete die HHA für die U-Bahn das Rauchverbot, das am 20.01.1964
in Kraft trat - wiederum auf Wunsch der Fahrgäste. Bei den zweiteiligen DT1-
und den damals noch in der Auslieferung befindlichen DT2-Zügen waren jeweils
die „B-Wagen“ für Raucher freigegeben. Bei den T-Wagenzügen fanden sich immer
einzelne Raucherwagen im Zugverband. Die zur Unterscheidung von Nichtraucher-
und Raucherwagen benutzte Kennzeichnung entfiel, die als Aschenbecher dienenden Behälter
verblieben.
Die
Hamburger S-Bahn untersagte erst zum 30.09.1973 das Rauchen in ihren
Gleichstromzügen der Baureihen 470 und 471. Hiervon betroffen waren die in
jedem Wagen zu findenden, abgeschlossenen Raucherabteile. Zunächst verschwanden
dort die Verbindungstüren im Gang, die Raucher- und Nichtraucherbereich
voneinander trennten. Erst Jahre später folgten die Trennwände, die den bisher
für den Fahrgast nicht sichtbaren Großraumeindruck eines jeden S-Bahnwagens verhinderten.
Das Rauchen auf den
Bahnsteigen von U- und S-Bahn blieb zunächst weiter erlaubt. Im November 1992
untersagte die HHA auf ihren Tunnelhaltestellen das Rauchen, die S-Bahn folgte
im September 2001. Die Änderung der HVV-Beförderungsbestimmungen in 2002
erlaubte künftig bei Nichtbeachtung eine Geldbuße zu erheben. Hiervon machte
die HHA ab 01.04.2003 Gebrauch. Die S-Bahn erhob bereits früher – mit einem
kleinen Verfahrenstrick – Geldbußen von uneinsichtigen Fahrgästen. Seit dem
01.01.2008 gilt auch auf den oberirdischen Haltestellen von U-, S- und A-Bahn
ein absolutes Rauchverbot, auch wenn dieses bis heute nicht immer beachtet
wird. Neben dem Sicherheitsaspekt führte diese Beschränkung für die Fahrgäste
erkennbar zu mehr Sauberkeit auf den Bahnsteigen und im Gleisbett.
Text: Lutz Achilles / HOV